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   OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01   

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OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01 (https://dejure.org/2003,5955)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.02.2003 - 7 U 1305/01 (https://dejure.org/2003,5955)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 7 U 1305/01 (https://dejure.org/2003,5955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung der an einen als atypischer stiller Gesellschafter geleisteten Einlagen; Anspruch auf Erstellung einer Abschichtungsbilanz ; Beendigung der Gesellschafterstellung nach den Grundsätzen über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt; Unwirksamkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 93; ; HaustürWG §§ 1 ff. a.F.; ; HaustürWG § 1 Abs. 1 a.F.; ; HaustürWG § 2 Abs. 1 Satz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Aussagen in einem Werbeprospekt für eine Anlageform: Rückforderung geleisteter Beiträge als atypischer stiller Gesellschafter oder Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlerhafte Gesellschaft, Personengesellschaftsrecht, stille Gesellschaft, Widerruf

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stiller Gesellschafter, atypisch stiller Gesellschafter, mitunternehmerische Beteiligung, Gesellschaftsvertrag, Widerrufsbelehrung, Rechtsfolgen Widerruf, fehlerhafte Gsellschaft, Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft, Auseinandersetzungsstichtag bei Anfechtung, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Schließlich hält der Kläger die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft in Anlehnung an die Entscheidung des BGH in ZIP 2001, 1364 ff. deshalb nicht für anwendbar, weil die Beklagte nach ihren Angaben eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung genommen habe und somit eine Benachteiligung von Mitgesellschaftern oder Gläubigern nicht zu befürchten sei.

    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger herangezogenen Entscheidung des BGH in ZIP 2001, 1364 ff. Die Beklagte weist nach Auffassung des Senats zu Recht darauf hin, daß - was nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in des Besonderheiten des entschiedenen Falles begründet lag - dort feststand, daß das dem ausscheidenden Gesellschafter zustehende Auseinandersetzungsguthaben jedenfalls nicht geringer war, als der von ihm verfolgte Zahlungsanspruch.

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Da selbst der arglistig getäuschte bzw. durch rechtswidrige Drohung zum Vertragsabschluß bestimmte oder sittenwidrig übervorteilte Gesellschafter nicht als derartig schutzwürdig angesehen wird, daß die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft keine Anwendung finden würden (s. hierzu BGHZ 63, 338 mwN), rechtfertigt es der bloße Vertragsabschluß in einer "Haustürsituation" nicht, den Grundsatz der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft zu durchbrechen (so auch OLG Dresden aaO).
  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99
    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Zwar ist die Widerrufsbelehrung entgegen der Auffassung des Klägers nach Ansicht des Senats - wie sich hinreichend aus den zur Akte gelangten Exemplaren ergibt - ausreichend deutlich gestaltet, weil drucktechnisch von dem übrigen Text abgesetzt (s. hierzu BGH NJW 1994, 1800).
  • OLG Hamm, 22.08.2001 - 3 U 212/00

    Anspruch eines Patienten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Feststellung

    Auszug aus OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01
    Die Beklagte wirbt damit, daß es sich bei der mit dem Beitritt zu ihrer Gesellschaft verbundenen Kapitalanlage um eine Anlage mit fester Verzinsung von (mindestens) 6 %, die ergebnisunabhängig und vertraglich zugesichert sei, handele, so daß sich für die maßgeblichen Verkehrskreise der Eindruck ergibt, es handele sich um eine den festverzinslichen Wertpapieren vergleichbare Anlageform, was jedoch bei weitem nicht der Fall ist (s. hierzu insbesondere die Entscheidung des OLG Bamberg vom 01.08.2001, Az.: 3 U 212/00, mit der der Beklagten die entsprechende Werbung in ihrem Verkaufsprospekt untersagt wurde).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08

    Haustürgeschäft: Verwirkung des im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer

    Die Widerrufsfrist beginnt jedoch wegen § 187 Abs. 2 BGB erst mit dem auf den Tag der Aushändigung der Belehrung folgenden Tag (vgl. OLG Jena, Urteil vom 5.2.2003, 7 U 1305/01, LS 1 - zitiert nach juris).
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